Information

Kinder und Jugendliche in und aus Fremdobsorge haben das Recht auf:

  • leicht zugängliche (regional, Internet, Telefon)
  • verständliche
  • absolut vertrauliche ( keine Weitergabe persönlicher Daten)
  • bedürfnisorientierte ( auf spezielle Fragen eingehende)
  • umfassende
  • kostenlose
  • wertfreie (religiös, politisch)

Information über:

  • allgemeine und spezielle Rechte(Kinderrechte, Kinder und Jugendliche betreffende Gesetze, Strafrecht, Jugendwohlfahrtsbestimmungen, u.a.)
  • Sexualität, Verhütung, Aids (medizinisch/psychologisch)
  • Drogen, Alkohol, Beratungsstellen, Entzug, Therapie
  • Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung
  • Beratungs- und Betreuungsangebote
  • Ausbildung und Berufslaufbahn
  • Sexueller Missbrauch, Misshandlung

Aus diesem Grund sollten ....

  • übersichtliches und leicht zu nützendes Informations- und Beratungsnetz
  • Räume geschaffen werden in denen neben spezieller, leicht zugänglicher Information auch Freizeitbeschäftigung angeboten wird
  • kostenlose, anonyme Internetzugänge mit vorhergehender Einschulung und Hinweis auf Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zu Verfügung stehen (Bsp.: Info-Homepage mit Links zu allen speziellen Angeboten)
  • Jugendliche selbst zu Mediatoren der verschiedenen Informationsbereiche ausgebildet werden und dieses Wissen auch wieder weitergeben können
  • die Angelegenheiten der Kinder/Jugendlichen streng vertraulich behandelt werden und Betroffene die Möglichkeit zur Beschwerde haben (Bsp.: Schlichtungsstelle)