Kinder und Jugendliche
in und aus Fremdobsorge haben das Recht auf:
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leicht
zugängliche (regional, Internet, Telefon)
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verständliche
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absolut
vertrauliche ( keine Weitergabe persönlicher Daten)
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bedürfnisorientierte
( auf spezielle Fragen eingehende)
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umfassende
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kostenlose
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wertfreie
(religiös, politisch)
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allgemeine
und spezielle Rechte(Kinderrechte, Kinder und Jugendliche betreffende
Gesetze, Strafrecht, Jugendwohlfahrtsbestimmungen, u.a.)
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Sexualität,
Verhütung, Aids (medizinisch/psychologisch)
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Drogen,
Alkohol, Beratungsstellen, Entzug, Therapie
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Möglichkeiten
zur finanziellen Unterstützung
-
Beratungs-
und Betreuungsangebote
- Ausbildung und
Berufslaufbahn
- Sexueller Missbrauch,
Misshandlung
Aus diesem Grund
sollten ....
-
übersichtliches
und leicht zu nützendes Informations- und Beratungsnetz
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Räume
geschaffen werden in denen neben spezieller, leicht zugänglicher
Information auch Freizeitbeschäftigung angeboten wird
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kostenlose,
anonyme Internetzugänge mit vorhergehender Einschulung und Hinweis
auf Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zu Verfügung
stehen (Bsp.: Info-Homepage mit Links zu allen speziellen Angeboten)
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Jugendliche
selbst zu Mediatoren der verschiedenen Informationsbereiche ausgebildet
werden und dieses Wissen auch wieder weitergeben können
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die
Angelegenheiten der Kinder/Jugendlichen streng vertraulich behandelt
werden und Betroffene die Möglichkeit zur Beschwerde haben (Bsp.:
Schlichtungsstelle)
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