Kinder und Jugendliche
aus Fremdobsorge brauchen stabile Bezugspersonen und ein Zuhause.
Die Funktion von Eltern beschränkt sich nicht nur auf die Erziehung
und Versorgung bis zur Volljährigkeit - vielmehr dauert eine Eltern-Kindbeziehung
ein ganzes Leben lang.
Daher fordern wir :
Fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf stabile
Sozialpartner, die ihnen auch nach der Fremdunterbringung noch zur Verfügung
stehen werden - entsprechend einem Familiensystem .
Aus diesem Grund sollten ....
1) Fremdunterbringungssituationen wenn möglich schon von vorneherein
vermieden werden
2) die Familiensysteme durch Information (Elternschule) , finanzielle
Zuschüsse , Hilfsarbeitskräfte für Haushalt und Erziehung,
sowie psychologisch/psychotherapeutische Hilfen bedürfnisgerecht
unterstützt werden
3) bei unvermeidlicher Fremdunterbringung eine Reduzierung der Vertrauenspersonen
(Verlust der Eltern durch fehlende Kontaktmöglichkeit, fehlende
Möglichkeit zur Beziehungsarbeit) unbedingt vermieden werden.
4) die Jugendwohlfahrtsträger darauf achten, dass nur Personen
in Fremdunterbringungseinrichtungen beschäftigt werden, die in
der Lage sind, eine Beziehung zu den ihnen anvertrauten Kindern aufzubauen
und auch über deren Volljährigkeit hinaus zu erhalten.
5) Vereine, Organisationen, Projekte ( bevorzugt solche, die von jungen
Erwachsenen mit eigenen Erfahrungen in der Fremdunterbringung initiiert
wurden) gefördert werden, die speziell mit jungen Erwachsenen arbeiten,
die nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnten und denen daher eine stabile
Bezugsperson fehlt.
Ziele der besonderen Nachbetreuung nach Fremdunterbringung:
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Hilfe
beim Erwachsenwerden im weiteren und engeren Sinn
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Hilfe
beim Erlernen und Ausüben von Haushaltsführung (Waschen,
Kochen, Putzen, Geldverkehr)
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Hilfe
bei der Verarbeitung kritischer Lebensereignisse - Psychotherapie
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Hilfe
bei der Hausstandsgründung ( Wohnungssuche, Finanzierung, Information)
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Hilfe
bei Amtswegen
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Hilfe
bei finanziellen Problemen (Information, Schuldabbau usw.)
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Hilfe
bei Schwangerschaft, Geburt, Familiengründung und Erziehung der
eigenen Kinder
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Diese
Hilfe soll nicht aufgedrängt, muss aber im Bedarfsfall immer
leicht erreichbar sein!!
Diese
Hilfe kann geben:
eine Vertrauensperson aus der Fremdunterbringung (Erzieher usw.)
ein/eine selbst Betroffene mit entsprechender Ausbildung
eine Vertrauensperson freier Wahl/ z.B. ein/e Sozialarbeiter/in
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