Nachbetreuung

Kinder und Jugendliche aus Fremdobsorge brauchen stabile Bezugspersonen und ein Zuhause.
Die Funktion von Eltern beschränkt sich nicht nur auf die Erziehung und Versorgung bis zur Volljährigkeit - vielmehr dauert eine Eltern-Kindbeziehung ein ganzes Leben lang.

Daher fordern wir :
Fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf stabile Sozialpartner, die ihnen auch nach der Fremdunterbringung noch zur Verfügung stehen werden - entsprechend einem Familiensystem .
Aus diesem Grund sollten ....
1) Fremdunterbringungssituationen wenn möglich schon von vorneherein vermieden werden
2) die Familiensysteme durch Information (Elternschule) , finanzielle Zuschüsse , Hilfsarbeitskräfte für Haushalt und Erziehung, sowie psychologisch/psychotherapeutische Hilfen bedürfnisgerecht unterstützt werden
3) bei unvermeidlicher Fremdunterbringung eine Reduzierung der Vertrauenspersonen (Verlust der Eltern durch fehlende Kontaktmöglichkeit, fehlende Möglichkeit zur Beziehungsarbeit) unbedingt vermieden werden.
4) die Jugendwohlfahrtsträger darauf achten, dass nur Personen in Fremdunterbringungseinrichtungen beschäftigt werden, die in der Lage sind, eine Beziehung zu den ihnen anvertrauten Kindern aufzubauen und auch über deren Volljährigkeit hinaus zu erhalten.
5) Vereine, Organisationen, Projekte ( bevorzugt solche, die von jungen Erwachsenen mit eigenen Erfahrungen in der Fremdunterbringung initiiert wurden) gefördert werden, die speziell mit jungen Erwachsenen arbeiten, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen konnten und denen daher eine stabile Bezugsperson fehlt.

Ziele der besonderen Nachbetreuung nach Fremdunterbringung:

  • Hilfe beim Erwachsenwerden im weiteren und engeren Sinn
  • Hilfe beim Erlernen und Ausüben von Haushaltsführung (Waschen, Kochen, Putzen, Geldverkehr)
  • Hilfe bei der Verarbeitung kritischer Lebensereignisse - Psychotherapie
  • Hilfe bei der Hausstandsgründung ( Wohnungssuche, Finanzierung, Information)
  • Hilfe bei Amtswegen
  • Hilfe bei finanziellen Problemen (Information, Schuldabbau usw.)
  • Hilfe bei Schwangerschaft, Geburt, Familiengründung und Erziehung der eigenen Kinder
  • Diese Hilfe soll nicht aufgedrängt, muss aber im Bedarfsfall immer leicht erreichbar sein!!
Diese Hilfe kann geben:
eine Vertrauensperson aus der Fremdunterbringung (Erzieher usw.)
ein/eine selbst Betroffene mit entsprechender Ausbildung
eine Vertrauensperson freier Wahl/ z.B. ein/e Sozialarbeiter/in